Mit der Entscheidung für ein Elektrofahrzeug haben Sie sich für den Schutz des Klimas entschieden. Dafür werden Sie vom Gesetzgeber belohnt, denn er hat die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) eingeführt – die Ihnen bares Geld bringt!
Warum?
Mineralölkonzerne und andere Unternehmen, die viel CO2 freisetzen, sind verpflichtet, Treibhausgas zu reduzieren. Weil sie das nicht aus eigener Kraft schaffen, können sie andernorts gespartes CO2 an einer Art CO2-Börse erwerben.
Hier kommen Sie ins Spiel!
Mit Ihrem Elektrofahrzeug tragen Sie zur CO2-Reduktion bei. Wenn Sie diese Ersparnis vermarkten, profitieren Sie direkt von der CO2-Prämie!
So geht‘s:
- Registrieren Sie Ihr Elektrofahrzeug einfach bei unserem Partner MyGreenCashback.
- Dabei ist nur wichtig, dass es sich um ein reines Elektrofahrzeug handelt. Hybridfahrzeuge sind leider nicht zugelassen
- Ob Leasing, Finanzierung oder Kauf ist hingegen nicht entscheidend.
- Auch Dienstfahrzeuge können für den CO2-Bonus registriert werden.
- Für Privatfahrzeuge ist die CO2-Prämie übrigens komplett steuerfrei!
Wer bekommt die THG-Quote?
Die THG-Quote kann von jedem Halter eines Elektrofahrzeugs beantragt werden, unabhängig davon, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird. Weiterhin ist es für die THG-Prämie irrelevant, ob Du das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert hast. Wichtig ist nur, dass Du als Halter des Fahrzeugs in der Zulassungsbescheinigung eingetragen bist. Die THG-Prämie ist dabei vollkommen unabhängig von bestehenden Förderungen, wie beispielsweise dem Umweltbonus.
Die E-Autoförderung kann jedoch nur für Elektrofahrzeuge und nicht für Hybridfahrzeuge beantragt werden. Solltest Du Dir unsicher sein, welche Art von Fahrzeug Du besitzt, so kannst Du das einfach in der Zulassungsbescheinigung nachprüfen. Du erhältst nur Geld für Dein E-Auto, wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil I, im Bereich P3 das Wort “Elektro” steht und im Bereich 10 die Zahlen “0004”. Diese Felder geben übrigens die Art des Kraftstoffs an.